Die Marktkirche in Wiesbaden

Antrag, Fristen, Gebühren

Haltverbotszone in Wiesbaden

Ohne freie Fläche vor der Haustür wird jeder Umzug länger und teurer. Hier stehen die Fristen und Gebühren der Stadt Wiesbaden — und was passiert, wenn trotzdem jemand in der Zone parkt.

Die Fristen laufen nacheinander, nicht parallel

Das ist der Punkt, an dem die meisten Zeitpläne kippen. Beide Fristen addieren sich:

  1. Antrag stellen über das Onlineportal der Stadt Wiesbaden. Das steht Firmen und volljährigen Privatpersonen offen.
  2. Bearbeitung abwarten — in der Regel sieben Tage.
  3. Schilder aufstellen, nachdem die Anordnung vorliegt.
  4. Mindestens drei Tage warten. Der Aufstelltag zählt nicht mit.

In Summe sind das rund zehn Tage. Wer am Ersten umzieht und am Fünfundzwanzigsten den Antrag stellt, hat am Umzugstag keine gültige Zone.

Was die Stadt Wiesbaden verlangt

PunktRegelung
AntragswegOnlineportal der Stadt, Firmen und volljährige Privatpersonen
Bearbeitungszeitin der Regel 7 Tage
Vorlauf der Schildermindestens 3 Tage, Aufstelltag zählt nicht mit
Anordnung Haltverbotszonemindestens 50,00 €, nach Verwaltungsaufwand
Ausnahmegenehmigungmindestens 50,00 € je Fahrzeug für Fußgängerzone und Busspur
Stornierunggebührenfrei nur schriftlich bis 5 Tage vorher
Bei FalschparkernBeweissicherungsliste an die Stadtpolizei-Verkehr, Telefon 0611 31 4444
Abschleppenkein Rechtsanspruch auf die Amtshandlung

Der Satz, den man kennen sollte: kein Rechtsanspruch

Eine eingerichtete Haltverbotszone bedeutet nicht, dass ein Falschparker zuverlässig entfernt wird. Auf die Amtshandlung besteht kein Rechtsanspruch. Ob und wann abgeschleppt wird, entscheidet die Behörde nach Lage und Kapazität.

Praktisch heißt das: Die Beweissicherung ist Ihre Aufgabe, und sie muss sofort passieren. Notieren Sie Kennzeichen und Uhrzeit, fotografieren Sie das Fahrzeug samt Schildern im Bild und schicken Sie die Liste unverzüglich an die Stadtpolizei-Verkehr. Ohne diese Dokumentation lässt sich später weder ein Abschleppen begründen noch ein Schaden geltend machen.

Innenstadt: die zweite Gebühr

Für Adressen in der Fußgängerzone oder an einer Busspur reicht die Haltverbotszone allein nicht. Dort ist zusätzlich eine Ausnahmegenehmigung zum Befahren nötig, und die kostet noch einmal mindestens 50,00 Euro — und zwar je Fahrzeug. Bei zwei Fahrzeugen fällt sie zweimal an.

Das betrifft in Wiesbaden vor allem die Innenstadtlagen rund um Marktplatz, Langgasse und Kirchgasse. Sagen Sie bei der Anfrage, wenn Ihre Adresse dort liegt — es ändert die Planung und den Preis.

Selbst beantragen oder machen lassen

Sie dürfen den Antrag selbst stellen. Die Stadt Wiesbaden rät in ihrem Merkblatt jedoch ausdrücklich dazu, Beantragung und Beschilderung einer Fachfirma zu überlassen — begründet mit der nötigen Fachkenntnis und dem Versicherungsschutz. Dafür brauchen Sie eine Beschilderungs-, Verkehrssicherungs- oder Umzugsfirma.

Wir übernehmen das auf Wunsch als Teil des Umzugs: Antrag, Schilder, Aufstellung und Abbau. Die Gebühr der Stadt zahlen Sie in jedem Fall selbst, sie wird durchgereicht und nicht aufgeschlagen.

Häufige Fragen

Wie lange dauert der Antrag in Wiesbaden?

Die Stadt bearbeitet den Antrag in der Regel innerhalb von sieben Tagen. Danach müssen die Schilder noch mindestens drei Tage stehen, bevor die Zone gilt. Rechnen Sie deshalb mit rund zehn Tagen insgesamt und beantragen Sie lieber zwei Wochen vorher.

Was kostet eine Haltverbotszone in Wiesbaden?

Die Anordnung zum Einrichten der Haltverbotszone kostet mindestens 50,00 Euro. Die Gebühren richten sich nach dem Verwaltungsaufwand. Wer zusätzlich in eine Fußgängerzone oder auf eine Busspur muss, braucht eine Ausnahmegenehmigung — noch einmal mindestens 50,00 Euro je Fahrzeug. Dazu kommen die Kosten für Schilder und Aufstellung.

Wie lange müssen die Schilder vorher stehen?

Mindestens drei Tage, und der Aufstelltag zählt dabei nicht mit. Wer die Schilder am Donnerstag aufstellt, kann die Zone frühestens ab Montag nutzen. Steht die Frist nicht, ist die Zone nicht durchsetzbar.

Kann ich die Zone stornieren?

Gebührenfrei stornieren können Sie nur schriftlich und nur bis fünf Tage vor dem Umzugstermin. Danach fällt die Gebühr an, auch wenn Sie die Zone nicht nutzen.

Was mache ich, wenn jemand trotzdem in der Zone parkt?

Erstellen Sie eine Beweissicherungsliste mit Kennzeichen, Uhrzeit und Fotos und schicken Sie sie unverzüglich an die Stadtpolizei-Verkehr. Bei Falschparkern erreichen Sie die Stadt unter 0611 31 4444. Wichtig zu wissen: Auf das Abschleppen besteht kein Rechtsanspruch.

Kann ich das selbst beantragen?

Ja, das Onlineportal der Stadt steht Firmen und volljährigen Privatpersonen offen. Die Stadt Wiesbaden empfiehlt in ihrem Merkblatt allerdings ausdrücklich, Beantragung und Beschilderung einer Fachfirma zu überlassen, weil dafür Fachkenntnis und eine Versicherung nötig sind. Dafür brauchen Sie eine Beschilderungs-, Verkehrssicherungs- oder Umzugsfirma.

Was kostet Ihr Umzug in Wiesbaden?

Wir besichtigen kostenlos und nennen danach einen Festpreis. Rufen Sie an oder schildern Sie uns kurz, worum es geht.

Kostenloses Angebot anfordern 0176 30443826

Besichtigung und Angebot sind kostenlos und unverbindlich.